Vermieter anzeigen: Wann und wo können Sie eine Anzeige stellen?

Von Monique L.

Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann können Sie Ihren Vermieter anzeigen?

Möchten Sie Ihren Vermieter anzeigen, sollten Sie unbedingt ein paar Punkte berücksichtigen.
Möchten Sie Ihren Vermieter anzeigen, sollten Sie unbedingt ein paar Punkte berücksichtigen.

Sie haben im Zuge einer Mietminderung alles richtig gemacht? Haben den Mangel angezeigt und dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung gesetzt? Ebenso minderten Sie Ihre Miete dem Schaden entsprechend, weil der aktuelle Zustand nicht dem entspricht, was Sie im Mietvertrag vereinbart haben?

Doch trotz allem hat Ihr Vermieter den Mangel nicht beseitigt oder gar mit einer Kündigung gedroht, wenn Sie nicht die gesamte Miete überweisen? Was können Sie in einer solchen Situation tun? Wie ist also vorzugehen, wenn das Druckmittel der Mietminderung nicht greift?

In diesem Zusammenhang fragen sich viele Mieter, ob sie ihren Vermieter anzeigen und vor allem wo sie dies tun können. Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.

Das Wichtigste zu „Vermieter anzeigen“

Können Mieter Vermieter anzeigen, wenn Mängel nicht beseitigt werden?

Eine Anzeige kann unter Umständen ein Mittel sein, wenn Mängel durch Vermieter nicht behoben werden. Führt eine Mietminderung nicht dazu, ist eine gerichtliche Lösung eventuell eine Option.

Welche Möglichkeiten außer einer Anzeige habe Mieter?

Mieter können die Schäden auf eigenen Kosten beseitigen, um dann Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter gelten zu machen. Zudem können sie die Miete unter Vorbehalt zahlen oder zurückhalten.

Was ist bei einer Anzeige zu beachten?

Mieter haben drei Möglichkeiten eine Klage einzureichen. Sie können entweder eine Verpflichtungs-, eine Leistungs- oder eine Feststellungsklage anstreben. Wo der Unterschied zwischen diesen besteht, erfahren Sie hier.

Keine freiwillige Mängelbeseitigung durch den Vermieter – Was dann?

Prinzipiell ist der Vermieter verpflichtet, dass Sie als Mieter die Wohnung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen auch nutzen können. Das bedeutet, er ist für die Instandsetzung zuständig sowie für Mängel, welche der Mieter oder dessen Besuch nicht selbst verschuldet haben. Geht es um bauliche Mängel, liegt dies in der Regel im Verantwortungsbereich des Vermieters.

Doch nicht selten geraten die Vertragsparteien über bestimmte Mängel in einen Streit. Besonders ärgerlich ist dies, wenn Sie als Mieter alle wichtigen Schritte rechtzeitig eingeleitet haben und die Sachlage über die eingeschränkte Gebrauchstauglichkeit zunächst eindeutig erscheint.

Bevor Sie den Vermieter anzeigen, können Sie den Mangel auch erst selbst auf eigene Kosten beseitigen oder reparieren lassen, um dann einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter vorzubringen. Des Weiteren ist es natürlich in einigen Fällen auch möglich, die Miete zunächst unter Vorbehalt zu zahlen oder zurückzubehalten.

Möchte ein Mieter den Vermieter anzeigen zum Beispiel wegen Schimmel oder einem Totalausfall der Heizung, da jener nichts bezüglich der Beseitigung der Mängel unternommen hat, kann er seinen Anspruch auch gerichtlich geltend machen.

Welche Faktoren sind zu berücksichtigen bei einer Anzeige gegen den Vermieter?

Eine Anzeige gegen den Vermieter sollte gut überlegt sein.
Eine Anzeige gegen den Vermieter sollte gut überlegt sein.

Grundsätzlich müssen Sie bedenken, wenn Sie Ihren Vermieter anzeigen, dass die Frage der Beweislast eine zentrale in einem möglichen Prozess ist. Dabei ist entscheidend, in wessen Verantwortungsbereich der Mangel anzusiedeln ist.

Kann der Vermieter Ihnen zum Beispiel nachweisen, dass Sie den Mangel selbst zu verantworten haben – im Falle des Schimmels durch ein falsches Lüftungs- und Heizverhalten, müssen Sie erst nachweisen, dass Sie nicht daran schuld sind.

Drei Arten der Klage sind möglich, wenn Sie den Vermieter anzeigen:

  • Verpflichtungsklage: Ihr Vermieter wird zur Durchführung der Reparatur beziehungsweise Instandsetzung verpflichtet.
  • Leistungsklage: Sie nehmen die Beseitigung selbst in die Hand und verklagen Ihren Vermieter wegen Kostenersatz. Das Verlangen eines Vorschusses ist in diesem Falle ebenso möglich.
  • Feststellungsklage: Sie mindern die Miete und das Gericht muss klären, ob diese gerechtfertigt ist.

Bedenken Sie, falls es zu einer Verhandlung vor Gericht kommt, ist mit Kosten zu rechnen, die auf Sie als Mieter zukommen. Bezüglich einer Verpflichtungs- und Feststellungsklage besteht jedoch keine eindeutige Rechtslage bei der Streitwertfrage.

In welchen Situationen können Sie den Vermieter außerdem anzeigen?

Doch nicht nur wegen einer nicht erfolgten Mängelbeseitigung möchten viele Mieter ihren Vermieter anzeigen. Geht es zum Beispiel um die Nebenkostenabrechnung oder die Mietkaution, kommt es verhältnismäßig sehr häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter, die auch vor Gericht landen.

Wenn Sie den Vermieter grundlos anzeigen, droht Ihnen unter Umständen eine Kündigung.
Wenn Sie den Vermieter grundlos anzeigen, droht Ihnen unter Umständen eine Kündigung.

Doch Obacht: Wenn Sie Ihren Vermieter anzeigen wegen „Betrug“ oder „Steuerhinterziehung“ sollten Sie bei der Wortwahl besonders bedacht vorgehen. Denn für solche Tatvorwürfe bedarf es handfester Beweise. Stimmt die Betriebskostenabrechnung nicht, muss der Vorsatz, um den Tatbestand des Betrugs zu erfüllen, nachgewiesen werden.

Stellt der Mieter leichtfertig eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder einer anderen Behörde, kann dies einen Kündigungsgrund darstellen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel sollte gewahrt bleiben.

Eine grundlose Strafanzeige gegen den Vertragspartner ist eine schwerwiegende Treuepflicht­verletzung, die unter anderem eine fristlose Kündigung berechtigt.

In anderen Situationen ist es begründet, wenn Sie den Vermieter anzeigen. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn der Vorwurf des Hausfriedensbruchs im Raum steht. Hat sich der Vermieter ohne Wissens des Mieters Zugang zur Wohnung verschafft? Oder heimlich einen Zweitschlüssel angefertigt?

Aus sachlichen Gründen oder in Notfälle muss der Mieter dem Vermieter den Zutritt gestatten. Besteht jedoch kein konkreter Anlass, darf sich der Vermieter nicht einfach Zutritt zur Wohnung verschaffen. Dabei sollten Sie auch bedenken, dass eine generelle Klausel im Mietvertrag rechtsunwirksam ist, die dem Vermieter ein uneingeschränktes Zutrittsrecht einräumt.

Doch auch in einem solchen Fall ist die individuelle Situation entscheidend. Die Verhältnismäßigkeit, wenn Sie den Vermieter anzeigen, sollte berücksichtigt werden.

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Vermieter anzeigen: Wann und wo können Sie eine Anzeige stellen?
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Über den Autor

Autor
Monique L.

Monique gehört seit 2019 zum Redaktionsteam von mietrecht.com. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Mietminderung, Kündigung und Mieterrechten. Sie hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften.

18 Gedanken über “Vermieter anzeigen: Wann und wo können Sie eine Anzeige stellen?

  1. Bettina O.

    Unser Vermieter nutzt die Hausmeister für alle Arbeiten. Wohnungssanierungen, Renovierung, Gartenarbeiten, Terassenbau und auch für sich privat. Darf er das?
    Bei Auszug will er selber renovieren. Er fordert als Gegenleistung Möbel wie Einbauküche oder den Verzicht auf die Kaution. Der Vermieter hat eine Wasseranlage für den Garten gebaut. Es wird sogar bei Regen gesprengt. Daran ist eine private wasserur die auf uns umgelegt wird. Wir zahlen auch jedes Jahr 20 Euro für die Wasseruhren.

  2. Jenny B.

    Hallo.

    Wir haben im Februar einen Mietvertrag mit der Unterschrift vom Vermieter erhalten, diesen haben wir ebenfalls unterschrieben und, wie mit dem Vermieter vereinbart, umgehend per Email zurück geschickt. Die Hälfte der Miete haben wir wie besprochen direkt am nächsten Tag via Echtzeitüberweisung bezahlt und schriftlich vereinbart das die andere Hälfte und die genannte Kaution bei der Schlüsselübergabe überwiesen wird.
    Der Betrag ist auch direkt auf seinem Konto ersichtlich gewesen.
    Später am selben Tag bekamen wir via WhatsApp die Nachricht erschreckende Nachricht, das er vom Mietvertrag zurück tritt, da es ihm zu unsicher sei und er überweist die bereits gezahlte Miete direkt via Echtzeitüberweisung an mich zurück, sodass es binnen Minuten auf meinem Konto ersichtlich ist (das war am frühen Nachmittag).
    Nachdem weder am selben Abend, am nächsten Tag und die weiteren 3 Tage keine Rückzahlung gekommen ist, habe ich mich erkundigt und bekam die Antwort das es angeblich nicht möglich ist und ihm angezeigt wird das eine Zahlung an mein Konto angeblich nicht möglich ist und er die Zahlung noch einmal via Standardüberweisung vornimmt, also wartete ich nochmal ca. 4 Tage, ebenfalls ohne Rückerstattung.
    Nun hatten wir ihn via Telefon, WhatsApp und SMS kontaktieren wollen, was aber absolut nicht möglich war da wir überall von ihm blockiert worden sind und haben es anschließend via Email als auch per Post mit einschreiben an die von ihm angegebene Adresse versucht, ebenfalls erfolglos und ohne jegliche Reaktion.

    Was können wir nun tun damit wir unser Geld zurück bekommen? Anzeige bei der Polizei, direkt an einen Anwalt wenden oder haben wir im schlimmsten Fall sogar Pech?

    Wir haben ja die Bankdaten, die Adresse laut Mietvertrag und eine Handynummer (welche ganz plötzlich nicht mehr funktioniert).

    Über eine Antwort und Hilfe bin mehr als dankbar.

    Liebe Grüße

  3. Sonja P

    Guten Tag,
    Bei mir dringt Öl durch die Wand . Und meine Gesundheit wird immer schlechter . Auch die Lümpfknoten sind geschwollen .
    Seit 6 Wochen ! Vermieter unternimmt nichts . Bin nur noch auf der Terrasse … habe Mietminderung gemacht . Er droht mit Kündigung .
    Ich habe mega Angst ! Laufe nur noch mit Maske in der Wohnung .
    Gruß Sonja P
    Öl kommt durch die Wand im Heizungsraum ist neber meiner Wohnung .

  4. Derichs

    Hallo, ich lebe seit 5 Jahren in einem 10-parteienhaus. Das Haus wird durch den Vermieter nicht in Ordnung gehalten und verwahrlost immer mehr. So sind im Durchgang zu den Autostellplätzen die Wände dermaßen nass, dass bereits der Putz abfällt, Schimmel bildet sich, die Decke bröckelt vor sich hin, durch die Tür sollte man nur vorsichtig treten,sonst tropft einem aus dem Abflussrohr was auch immer auf die Kleidung oder den Kopf. Der Vermieter hatte schon vor Jahren einiges machen müssen, z.b. Die Botanik vor den Häusern bzw. den Gehweg wieder dichten lassen müssen, stattdessen gibt er jedes Mal den Auftrag die Löcher in den feuchten Wänden beizuspachteln, was genau einen Tag hält…
    Wir zahlen alle unsere Miete pünktlich,halten das Haus sauber – ich Frage mich,wo geht das Geld der Gebäudeversicherung hin? Darf ein Vermieter das Mietobjekt so verkommen lassen,dass Gesundheit und Sicherheit der Mieter gefährdet sind?

  5. Wolfgang R

    MEIN VERMIETER HAT OHNE ERLAUBNIS FOTOS GEMACHT WAS KANN ICH MACHEN ICH MÖCHTE IHM ANZEIGEN

  6. Sam S

    Hallo.
    Ich ziehe seit acht Monaten mit meiner Frau und meinem Kind in ein neues Haus.
    Unser Vermieter hatte uns nicht gesagt, dass dies ein Lagerhaus ist und während dieser Zeit
    Seit acht Monaten pro Woche sind die Wände des Hauses schimmelig.
    Auch die Haupttürrolle ist kaputt und befindet sich überall auf dem Glas.
    Es gibt keinen Strom für den Kühlschrank in der Küche und wir haben uns oft beim Vermieter gemeldet, aber er tut nichts.
    Diesen Monat haben wir 10 Prozent des Auftragsbetrags für die Reparatur bezahlt, aber es bedroht uns und es gibt keinen Rauchmelder in unserem Haus.
    Diesen Monat haben wir einen Brief an den Vermieter geschrieben und er hat uns eine Nachricht geschickt, dass Sie sich wie die Deutschen verhalten wollen, also werde ich Ihren Vertrag kündigen und uns auch seinen Feind nennen.
    Im Moment weiß ich nicht genau, wo ich mich beschweren soll.
    Mit freundlichen Grüßen

  7. Saskia. S

    Hallo ich habe folgendes Problem damals bei Vertrags Abschluss der Wohnung wurde gesagt das 60 Euro in der Miete enthalten sind für einen Stellplatz vor der Wohnung. An eben diesem Parklplatz ist auch ein Schild das nur Mieter des Hauses in dem ich wohne und eines weiteren Hauses dort parken dürfen. Ich konnte heute nicht parken da fremd Fahrzeuge dort abgestellt waren ebenso ein PKW von einer Mieterkn die nun schon seit 2 Monaten nicht mehr mit im Haus wohnt und in dem anderen Haus auch nicht. Sie wohnt 4-5 Häuser die strasse runter und dort gibt es keinen Stellplatz. (Neue Wohnung der Mieterin ist vom selben Vermieter) ebenso wirft sie auch immer noch ihren Müll in unsere Tonnen (grosse blaue Säcke ) weswegen ich oft meinen Müll nicht gerecht entsorgen kann. Beides teilte ich meinem Vermieter mit und er sagte er seie der Vermieter das hätte er zu entscheiden ich solle mein Auto doch an der strasse parken. Problematisch bei dem Stellplatz ist einfach das mein KFZ auf einen Parkplatz versichert ist . Wie verhalte ich mich jetzt und was genau ist mein Recht und wie kann ich dieses Recht wirksam machen.
    MFG

  8. Elke B

    Wegen Mietschulden wirft mein Vermieter mir die Fenster ein hat das Schloss ausgewechselt geht in der Wohnung aus und ein sperrt mich aus usw.Vier mal wR die Polizei da ich habe Anzeige erstattet.was muss ich tun um Ruhe zu bekommen bis zu mei em Auszug?

  9. Uwe B

    Hallo,
    Wir haben Probleme mit unserem Vermieter seit Anfang an wurden die Mängel der Wohnung nicht behoben oder nur mangelhaft behoben und nur eine provisorische Bautreppe zum Schlafzimmer vorhanden ist, des weiteren stimmt die Quadratmeter Zahl die im Mietvertrag mit der Wohn/Nutzfläche nicht überein und das über 20% die zu viel in den Angaben vom Mietvertrag angegeben sind und der Vermieter keinerlei Anstalten macht diese nach zu messen. Was kann ich tun Kann ich unseren Vermieter Anzeigen wegen Betruges?
    Vielen dank in Voraus
    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe B.

  10. Silvia W

    Mein vermieter will mitallergewalt mich los werden und mein sohn wir haben beide einen Ausweis er schreibt mich an mobbt mich den ganzen Tag schreibt zb ich soll morgen ausziehen ruft mein arbeitgeber an ruft schickt mir Ordnungsamt mieter mpssen ihn.anschreiben wenn ich besuch habe oder die Polizei kommt er hetzt die mieter richtig auf habe schon soviel sms von ihm nur Beleidigungen er will mit mein Arbeitgeber reden das ich und mein sohn ein zimmer bekommen das er die Wohnung herrichten kann und mehr miete verlangen kann mache das jetzt seit ende januar mit bin beim mieterverein bin mit den nerven am Ende nur weil meine neuer vermieter anwalt und Politiker ist darf er mich so richtig mobben ist das so erlaubt ich bin am Ende echt

  11. Samyojita K

    Hallo,
    ich habe ein untergemietet, weil mir gesagt wurde, dass ich mich beim Bürgeramt anmelden darf. Jedoch habe ich noch keine Anmeldung, obwohl ich schon die Miete und die Kaution bezahlt habe. Ich lebe hier schon seit 12 Tagen. Jetzt sagt mein Vermieter, dass die Verwaltung etwas kontrollieren, aber nach der Frage “was kontrolliert wird”, hat er keine Antwort. Dazu habe ich herausgefunden, dass sie von der Wohnung Gewinne machen.
    Ich bin eine ausländische Studentin und brauche unbedingt eine Anmeldung, sonst bekomme ich Probleme mit der Behörde.
    Was kann ich in diesem Fall tun?
    Vielen Dank!

  12. Ismail A al

    Guten Tag
    Ich habe 2019 in dem Haus gewohnt und alles war in Ordnung. Ich war allein, als meine Familie kam. Der Vermieter erhöhte den Betrag von 100 Euro nach vier Monaten meines Vertrags, und dann war ich bis heute überrascht. Das Internet kann nicht zu Hause installiert werden. Kann ich den Vertrag ohne Vorwarnung kündigen und für mich den Betrag, der ist? Ich habe es drei Monate im Voraus bezahlt. Kann ich sie auch bekommen, damit ich ein anderes Haus mieten kann? Von Anfang 2019 bis heute hat er zu Hause kein Internet
    Mit freundlichem Grüßen
    Ismail A

  13. Jo H

    Vielen Dank für die Weitergabe dieser Informationen über Vermieter und Mietrecht. Mein Bruder befindet sich gerade in einem Streit mit seinem Vermieter über sein Mietverhältnis. Ich werde meinem Bruder sagen, dass er mit einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt sprechen soll, um alles zu klären.

  14. Franziska B

    Guten Tag, wir haben seid Einzug nur Probleme mit unseren Vermietern. Es gab achimmelbefall, Ameisen, einen wasserbruch etc…

    Wir wollen jetzt ausziehen und unsere Vermieter wollen uns ein halbes Jahr später die Kosten für den Wasserschaden in Rechnung stellen.

    Kann man deswegen Anzeige erstellen wegen Betruges? Da es ja nicht unser verschulden war!
    Wir möchten unsere Kaution wieder haben.

  15. peter t

    bei uns im Hause wohnen Mieter die alle anderen Mieter unter verschiedenen Terrormethoden setzen,sehr laute Musik über std bis spät in die nacht und den Ruhezeiten .
    Nun ist ein Mieter soweit gegangen und hat den Zugang zu der Toilette und dusche mit einen Fremdschloss versehen,keine unternimmt was , polizei,einwohnermeldebehörde,der vermieter ist nicht erreichbar oder sehr selten.Dieser terror ist den Vermieter aber sehr gut bekannt,es waren schon unzählige Polizeieinsätze hier ,aber
    dieser Mieter wird nicht gekündigt.
    offenbar müssen hier erst menschen zu Tode kommen bevor der staat sich hier mit aller Macht einsetzt

    1. Markus :)

      Ich nehme am wbs/ sozialwohnung. Meine Gesellschaft quartiert im 8 Parteien Haus ständig berufstätige Menschen oder ordentliche ALG2 Bezieher, zusammen mit mindestens 5 köpfigen arabischen Familien ein.
      Klar gibt das einen riesen Ärger, und der Vermieter stachelt das noch hinterlistig an.
      Er erreicht so, dass die ordentlichen Mieter wirkungslose Mängelanzeigen machen bis sie erschöpft aufgeben und ausziehen, und die asozialen Parteien kann er dann auch rauswerfen wann er will, gibt ja genug Anzeigen wenn er will.
      So kann er dann trotz Mietpreisbindung die steigenden KdU vom JobCenter bzw die Einkommensobergrenzen des wbs ausnutzen.
      Hab das nie begriffen, mich abgearbeitet mit Briefen.
      Heute bekommt er nur noch Protokolle & Mietkürzung.
      Kürzt eure Mieten Leute. Keine Angst. Mangel melden, belegen, hamburger Tabelle benutzen, Frist setzen, 1x verlängern, dann ab dem Monat der Mitteilung kürzen. Ruhig erstmal nur milde. Das reicht oft schon. Und wenn ihr Hilfe braucht, geht zum Gericht, holt euch einen Beratungsshilfeschein und macht einen Termin mit einem Fachanwalt für Mietrecht.

  16. David S.

    Hallo.kann ich gegen meinen vermieter Anzeige wegen betrug und Steuerhinterziehung machen , wenn er weit mehr miete kassiert als im Vertrag steht?? 340,- Euro zahle ich kaut Vertrag und in bar muss ich monatlich 1080,- Euro zahlen.was jann ich tun??

  17. David S.

    Hallo.kann ich gegen meinen vermieter Anzeige wegen betrug und Steuerhinterziehung machen , wenn er weit mehr miete kassiert als im Vertrag steht?? 340,- Euro zahle ich kaut Vertrag und in bar muss ich monatlich 1080,- Euro zahlen.was jann ich tun??

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