Mietminderung: Wenn der Rollladen defekt ist oder fehlt

Von Monique L.

Letzte Aktualisierung am: 20. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Defekte Jalousie als Grund für Mietkürzung anerkannt?

Eine Mietminderung bei defektem Rollladen ist nur bei einem bestimmten Ausmaß der Beeinträchtigung denkbar.
Eine Mietminderung bei defektem Rollladen ist nur bei einem bestimmten Ausmaß der Beeinträchtigung denkbar.

Rollläden oder Jalousien schützen nicht nur vor ungebetenen Einblicken, sondern sorgen auch für eine angenehme Kühle im Sommer. In Erdgeschosswohnungen bieten sie zudem vor allem nachts auch Sicherheit.

Doch welche Rechte haben Sie als Mieter, wenn der Rollladen vor ihrem Fenster fehlt, obwohl er im Mietvertrag zugesichert wurde? Was können Sie tun, wenn dieser defekt ist? Ist eine Mietminderung beim Thema „Rollladen“ überhaupt in Betracht zu ziehen. Diese und weiter Fragen, wie zum Beispiel, wer für die Instandhaltung zuständig ist, erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber.

Das Wichtigste zur Mietminderung bei defektem Rollladen

Kann eine Mietminderung wegen defekter Rollläden oder Jalousien erfolgen?

Fallen Rollläden oder Jalousien in den Aufgabenbereich der Vermieter, kann ein Defekt eine Mietminderung begründen.

Was sollten Mieter bei einer Mietminderung beachten?

Wichtig für die Minderung der Miete ist, dass Mieter den Mangel an Rollläden oder Jalousien dem Vermieter mitteilen. Dies erfolgt in der Regel über eine Mängelanzeige.

Um wie viele kann die Miete bei defekten Rollläden gemindert werden?

Die Höhe der Minderung orientiert sich am Grad der Beeinträchtigung durch den Mangel und kann somit immer unterschiedlich ausfallen. Hier finden Sie einige Beispiele für mögliche Mietminderungen.

So hoch fällt eine Mietminderung wegen fehlendem/defektem Rollladen aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!

  • defekte Jalousetten: Bis zu 3 %
  • schwer gängige Rollläden: Bis zu 5 %
  • defekte Jalousie in einem Büro: 0 %

Mietminderung bei defektem Rollladen

Ist eine Mietwohnung mit Jalousien oder Rollläden ausgestattet, erhöht das den Wohnstandard beziehungsweise den Komfort für den Mieter. Über die Jahre können Schäden entstehen, entweder witterungsbedingt an den Lamellen selbst oder nutzungsbedingt am Rollladengurt. Das kann eine sogenannte Kleinreparatur notwendig machen.Prinzipiell ist der Vermieter für die Instandhaltung des Mietobjekts zuständig.

Mietminderung bei defekter Jalousie? - Klären Sie zunächst, ob es sich um eine Kleinreparatur handelt.
Mietminderung bei defekter Jalousie? – Klären Sie zunächst, ob es sich um eine Kleinreparatur handelt.

Das ist auch gesetzlich geregelt, § 535 Bürgerliches Gesetzbuch. Doch sogenannte Schönheitsreparaturen oder kleinere Instandsetzungsmaßnahmen können laut Rechtsprechung auf den Mieter übertragen werden. Betrifft dies Gegenstände, welche der Mieter häufig und direkt benutzt, muss er meist auch die Kosten tragen. Dies sollte in jedem Falle im Mietvertrag eindeutig geregelt werden. Somit hängt eine Mietminderung wegen defektem Rollladen maßgeblich von den Umständen und der Beschädigung ab.

Doch Obacht: Ein Rollladenkasten bewegt sich laut Urteil des Amtsgerichts Leipzig (Az. 11 C 4919/03) nicht im Rahmen einer Kleinreparaturklausel. Dies liegt in der Verantwortung des Vermieters und berechtigt unter Umständen zur Mietminderung. Alternativ können Sie die Miete auch unter Vorbehalt zahlen.

Wenn sich die Rollläden nicht mehr richtig schließen oder öffnen lassen, ist eine Mietminderung wegen defekter Jalousie bis zu fünf Prozent möglich (AG Warendorf; Az. 5 C 472/99).

Eine Mietminderung bei einem Rollladen, der vom Nachbarn abends und morgens lärmend betätigt wird, ist eher unwahrscheinlich, selbst wenn dies einen erheblichen Lärm verursacht. Das Amtsgericht Oranienburg (29 C 262/01) urteilte, dass das Fehlverhalten des Nachbarn nicht dem Vermieter angelastet werden kann.

Ist eine Mietminderung gerechtfertigt, wenn der Rollladen fehlt?

Bei der Frage, ob Sie einen Anspruch auf Rollläden haben, ist zunächst entscheidend, was mietvertraglich vereinbart wurde. Grundsätzlich haben Sie als Mieter nämlich kein Recht darauf, dass Jalousien am Fenster neu angebracht werden. Dies gilt auch, wenn Sie in einer Parterrewohnung leben (AG Berlin-Tiergarten, Az. 8 C 40/91).

Sind Jalousetten laut Mietvertrag Bestandteil der Wohnung, ist eine Mietminderung bei fehlendem Rollladen prinzipiell legitim. Bislang gibt es dahingehend jedoch noch keine ausreichende Rechtsprechung.

Nach einem Umbau oder einer Modernisierung sind Rollläden wieder dort anzubringen, wo sie vorher waren. Innen angebrachte Varianten sind kein adäquater Ersatz (LG Düsseldorf, Az. 23 S 241/13).

Wie hoch darf die Mietminderung beim Thema „Rollladen“ sein?

In welchem Umfang Sie die Miete mindern dürfen, wenn der Rollladen defekt ist oder komplett fehlt, erfahren Sie aus einer Mietminderungstabelle. Dort sind entsprechende Mängel plus dazugehörigem Urteil aufgelistet. Im Folgenden finden Sie eine kleine Auswahl:

MangelHöheUrteil
lärmende Jalousien beim Nachbarn0 %AG Oranienburg, Urteil vom 19.11.2001; Az. 29 C 262/01
defekte Rollläden3 %LG Berlin, Urteil vom 14.09.2006
Rollladen bleibt beim Heben und Senken stehen5 %AG Warendorf, Urteil vom 28.03.2000; Az. 5 C 472/99

Muster für eine Mietminderung bei defektem Rollladen

muster-mietminderung-rollladen-vorschau

Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Mietminderung bei defektem Rollladen. An diesem Schreiben können Sie sich orientieren. Beachten Sie, dass es noch individuell angepasst werden muss. Es beinhaltet nur ein Beispiel.

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Über den Autor

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Monique L.

Monique gehört seit 2019 zum Redaktionsteam von mietrecht.com. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Mietminderung, Kündigung und Mieterrechten. Sie hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften.

8 Gedanken über “Mietminderung: Wenn der Rollladen defekt ist oder fehlt

  1. Karin J

    Mein defekter Rollladen, im Schlafzimmer, ist schon ein Vierteljahr in Reperatur. Kann ich Mietminderung beantragen?
    Karin J

  2. Sara M

    Ich danke ihnen für den interessanten Beitrag. Wir schauen uns mit meinem Freund zurzeit nach Rollladen um, da sie in unserer jetzigen Wohnung defekt sind. Das Gute ist, dass die Kosten komplett übernommen werden vom Vermieter.

  3. Kira N

    Danke für diesen ausführlichen Artikel zum Thema Rollläden. Interessant zu lesen, dass die Reparatur keine Kleinreparatur ist. Mein Onkel hat schon sein Leben lang Rollläden in seiner Mietwohnung und ich werde mir nun auch welche anschaffen.

  4. Thomas K

    Vielen Dank für den informativen Beitrag und die nützliche Rechtsberatung zum Thema der Mietminderung bei defektem Rollladen! Es kann ja immer sein, dass ein Defekt entsteht, auch wenn dies nicht der Baumeister oder der Vermieter verschuldet. Das Wichtige ist, dass wir uns im Klaren darüber sind, wann wir eine Mietminderung beantragen dürfen. Zum Glück hatte ich bisher keine negativen Erfahrungen mit meinem Rollladen, da ich sie selbst aus einem vertrauenswürdigen Verkäufer von Bauelementen beziehe.

  5. Tyler P

    Ein sehr interessanter Beitrag zur Mietminderung bei defekten Rollläden. Spannend ist vor allem, dass Schönheitsreparaturen oder kleinere Instandsetzungsmaßnahmen laut Rechtsprechung auf den Mieter übertragen werden können. Für unsere neue Wohnung kaufen wir uns demnächst Rollläden, von daher ist diese Information sehr wertvoll.

  6. Helena

    Wir haben erst in einer Woche nach dem Einzug entdeckt, dass wir defekte Rollladenkasten haben. Ich finde es gut, dass wir eine Mietminderung nachfragen dürfen, weil es natürlich laut dem Vertrag nicht so sein soll. Ich recherchiere noch nach Kleinreparaturklausel, danke für den Beitrag über Rollladen-Schäden!

  7. Ferdinand S.

    Ich miete ein Haus und die Fensterläden sind ebenfalls beschädigt. Es macht mir nicht viel aus, aber es wäre trotzdem schön, wenn mein Vermieter etwas dagegen tun würde. Interessant, dass man in manchen Fällen eine Mietminderung kriegen kann. In meiner Wohnung sind die Fensterläden so stark beschädigt, dass man sie nicht mehr öffnen kann. Das bedeutet also, dass die Mietminderung bis bis zu fünf Prozent sein könnte.

    1. Kornelia W

      Wenn sich die Rolläden nicht öffnen lassen, kann man doch die entsprechenden Räume des Hauses gar nicht nutzen. Das bedeutet doch eigentlich, dass die Nutzung des gemieteten Wohnraums nicht gegeben ist. Das betrifft doch weit mehr als nur die Jalousien. Wenn in gemietete Räume kein Tageslicht und keine frische Luft kommt, sind sie nutzlos

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