Doch welche Rechte haben Sie als Mieter, wenn der Rollladen vor ihrem Fenster fehlt, obwohl er im Mietvertrag zugesichert wurde? Was können Sie tun, wenn dieser defekt ist? Ist eine Mietminderung beim Thema “Rollladen” überhaupt in Betracht zu ziehen.
Diese und weiter Fragen, wie zum Beispiel, wer für die Instandhaltung zuständig ist, erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber.
Inhalt
So hoch fällt eine Mietminderung wegen fehlendem/defektem Rollladen aus
Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!
- defekte Jalousetten: Bis zu 3 %
- schwer gängige Rollläden: Bis zu 5 %
- defekte Jalousie in einem Büro: 0 %
Mietminderung bei defektem Rollladen
Ist eine Mietwohnung mit Jalousien oder Rollläden ausgestattet, erhöht das den Wohnstandard beziehungsweise den Komfort für den Mieter. Über die Jahre können Schäden entstehen, entweder witterungsbedingt an den Lamellen selbst oder nutzungsbedingt am Rollladengurt. Das kann eine sogenannte Kleinreparatur notwendig machen.Prinzipiell ist der Vermieter für die Instandhaltung des Mietobjekts zuständig.
Doch Obacht: Ein Rollladenkasten bewegt sich laut Urteil des Amtsgerichts Leipzig (Az. 11 C 4919/03) nicht im Rahmen einer Kleinreparaturklausel. Dies liegt in der Verantwortung des Vermieters und berechtigt unter Umständen zur Mietminderung. Alternativ können Sie die Miete auch unter Vorbehalt zahlen.
Wenn sich die Rollläden nicht mehr richtig schließen oder öffnen lassen, ist eine Mietminderung wegen defekter Jalousie bis zu fünf Prozent möglich (AG Warendorf; Az. 5 C 472/99).
Eine Mietminderung bei einem Rollladen, der vom Nachbarn abends und morgens lärmend betätigt wird, ist eher unwahrscheinlich, selbst wenn dies einen erheblichen Lärm verursacht. Das Amtsgericht Oranienburg (29 C 262/01) urteilte, dass das Fehlverhalten des Nachbarn nicht dem Vermieter angelastet werden kann.
Ist eine Mietminderung gerechtfertigt, wenn der Rollladen fehlt?
Bei der Frage, ob Sie einen Anspruch auf Rollläden haben, ist zunächst entscheidend, was mietvertraglich vereinbart wurde. Grundsätzlich haben Sie als Mieter nämlich kein Recht darauf, dass Jalousien am Fenster neu angebracht werden. Dies gilt auch, wenn Sie in einer Parterrewohnung leben (AG Berlin-Tiergarten, Az. 8 C 40/91).
Sind Jalousetten laut Mietvertrag Bestandteil der Wohnung, ist eine Mietminderung bei fehlendem Rollladen prinzipiell legitim. Bislang gibt es dahingehend jedoch noch keine ausreichende Rechtsprechung.
Nach einem Umbau oder einer Modernisierung sind Rollläden wieder dort anzubringen, wo sie vorher waren. Innen angebrachte Varianten sind kein adäquater Ersatz (LG Düsseldorf, Az. 23 S 241/13).
Wie hoch darf die Mietminderung beim Thema “Rollladen” sein?
In welchem Umfang Sie die Miete mindern dürfen, wenn der Rollladen defekt ist oder komplett fehlt, erfahren Sie aus einer Mietminderungstabelle. Dort sind entsprechende Mängel plus dazugehörigem Urteil aufgelistet. Im Folgenden finden Sie eine kleine Auswahl:
Mangel | Höhe | Urteil |
---|---|---|
lärmende Jalousien beim Nachbarn | 0 % | AG Oranienburg, Urteil vom 19.11.2001; Az. 29 C 262/01 |
defekte Rollläden | 3 % | LG Berlin, Urteil vom 14.09.2006 |
Rollladen bleibt beim Heben und Senken stehen | 5 % | AG Warendorf, Urteil vom 28.03.2000; Az. 5 C 472/99 |
Muster für eine Mietminderung bei defektem Rollladen
Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Mietminderung bei defektem Rollladen. An diesem Schreiben können Sie sich orientieren. Beachten Sie, dass es noch individuell angepasst werden muss. Es beinhaltet nur ein Beispiel.
Download: Mietminderung – Rollladen (.doc)
Download: Mietminderung – Rollladen (.pdf)
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