Mietminderung: Wenn Müll die Wohnqualität beeinträchtigt

Von Monique L.

Letzte Aktualisierung am: 20. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Probleme bei der Müllentsorgung als Grund für Mietkürzung?

Eine Mietminderung beim Thema "Müll" ist unter Umständen möglich. Wie, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Eine Mietminderung beim Thema „Müll“ ist unter Umständen möglich. Wie, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Bauschutt vor dem Hauseingang, Mülltüten vor der Wohnungstür, Ratten und Ungeziefer vom ungepflegten Müllplatz: Die Belästigung durch Müll kann bei Mehr­familienhäuser viele Gesichter haben. Die Einschätzung, wann eine Mietminderung beim Thema „Müll“ gerecht­fertigt ist und wann nicht, fällt den meisten Mietern schwer.

Denn in welcher Situation eine erhebliche Beein­trächtigung der Gebrauchstauglichkeit der eigenen Wohnung vorliegt, ist gar nicht immer so einfach einzu­schätzen.

Neben der faktischen Einschränkung ist bei einer etwaigen Mietminderung wegen Müll der Verantwortungsbereich zu klären. Wer muss handeln – Mieter oder Vermieter. Erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber, in welchen Situationen eine Mietminderung wegen Müll zulässig und wann sie unberechtigt ist.

Das Wichtigste zur Mietminderung bei Müll

Können Probleme mit der Müllentsorgung eine Mietminderung begründen?

Sorgen Vermieter nicht dafür, dass Müll ordnungsgemäß entsorgt werden kann oder eine Fläche für Mülltonnen bereitsteht, kann das als Mangel gelten und eine Mietminderung begründen.

Wie können Mieter eine Minderung geltend machen?

Um eine Minderung der Miete bei Problemen mit Müll durchsetzen zu können, ist der Mangel mittels Mängelanzeige beim Vermieter anzuzeigen. Wie Sie dies formulieren können, zeigt unser Muster.

Um wie viel können Sie die Miete mindern?

Je nachdem welches Problem besteht und wie schwerwiegend die Beeinträchtigungen dadurch sind, kann eine Minderung unterschiedlich hoch aus ausfallen. Hier finden Sie einige Beispiele für mögliche Minderungshöhen.

So hoch fällt eine Mietminderung beim Thema „Müll“ aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!

  • überfüllte Mülltonnen: Bis zu 5 %
  • Müllschlucker dauernd defekt: Bis zu 2,5 %
  • Lagerung von Müll und Bauschutt auf dem Grundstück: Bis zu 10 %

Wann sind Sie zur Mietminderung wegen Müll berechtigt?

Prinzipiell ist für eine Mietminderung das Ausmaß beziehungsweise die Zumutbarkeit der Einschränkungen, die sich aus dem Mangel ergeben, entscheidend. Dabei sollten Sie wissen, wie der Soll-Zustand gemäß Mietvertrag ist. Des Weiteren muss das soziale und wohnliche Umfeld berücksichtigt werden. Mängel, die Ihnen bereits bei Besichtigung der Wohnung aufgefallen sind, können Sie nicht später als Mietminderungsgrund angeben.

Mietminderung - Wenn der Müll im Hof stinkt: Das Ausmaß der Beeinträchtigung ist entscheidend.
Mietminderung – Wenn der Müll im Hof stinkt: Das Ausmaß der Beeinträchtigung ist entscheidend.

Grundsätzlich kann der Mieter verlangen, dass für die Müllentsorgung und Abfallbeseitigung gesorgt ist. Daneben besteht das Recht darauf, dass die Mülltonnen in direkter Nähe sind. Andernfalls ist eine Mietminderung wegen Müll legitimiert. Gleiches gilt im Übrigen, wenn zu wenige Tonnen der Mietergemeinschaft zur Verfügung stehen und diese bereits nach kurzer Zeit übervoll sind. Das kann immerhin zu einer unerträglichen Geruchsbelästigung oder zum Befall mit Ungeziefer führen.

In der Vergangenheit führte auch eine ungepflegte Müllstandsfläche zu einer Mietminderung – laut Urteil durch das AG Berlin-Lichtenberg war eine Minderung um fünf Prozent gerechtfertigt (Az. 6 C 239/03).

Wann ist eine Mietminderung nicht zulässig?

Zum einen ist eine Mietminderung bei Lärmbelästigung durch die Müllabfuhr ebenso wenig legitim wie bei Geräuschentwicklung durch einen Müllschlucker im Hausflur. Zum anderen haben in der Vergangenheit unterschiedliche Gerichte geurteilt, dass eine Mietminderung unberechtigt ist, wenn ein Müllschlucker außer Betrieb genommen wird. Zwar wurde in einigen Fällen festgestellt, dass ein Mangel vorliegt, aber dieser begründet keine Mietminderung wegen Müll (siehe Urteile durch das AG Berlin-Mitte Az. 11 C 75/98 und LG Berlin Az. 67 S 330/98).

Hat der Mieter die Vermüllung mit zu verantworten, weil er Mülltüten oder Sperrmüll im Treppenhaus abstellt, ist eine Mietminderung wegen unzulässiger Müllentsorgung ebenso nicht gerechtfertigt. Im Zweifelsfall kann nach vorangegangener Abmahnung auch eine fristlose Kündigung, die vom Vermieter ausgesprochen wird, erfolgen.

Wie hoch darf die Mietminderung beim Thema „Müll“ sein?

Die Höhe der Mietminderung wegen Müll im Hof oder im Treppenhaus sollte dem Mangel entsprechen. Zur Orientierung können dafür Mietminderungstabellen beitragen. Im Folgenden haben wir für Sie ein paar Beispiele zusammengestellt, in denen eine Minderung bestätigt wurde.

MangelHöheUrteil
Tonne für Hausmüll fehlt10 %AG Lichtenfels, Urteil vom 21.09.2000; Az. 1 C 191/00
allabendlicher Einwurf in Glascontainer, direkt neben dem Fenster befindlich10 %AG Rudolstadt, Urteil vom 20.05.1999; Az. 1 C 914/98
Verlegung des Standorts der Mülltonne von 85 auf 165 Meter2,5 %AG Köpenick, Urteil vom 28.11.2012; Az. 6 C 258/12
ständig überfüllte Mülltonne5 %AG Potsdam, Urteil vom 09.03.1995; Az. 26 C 406/94

Muster für eine Mietminderung wegen Müll

muster-mietminderung-muell-vorschau

Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Mietminderung zum Thema „Müll“. An diesem Schreiben können Sie sich orientieren. Beachten Sie, dass es noch individuell angepasst werden muss. Es beinhaltet nur ein Beispiel.

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Über den Autor

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Monique L.

Monique gehört seit 2019 zum Redaktionsteam von mietrecht.com. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Mietminderung, Kündigung und Mieterrechten. Sie hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften.

7 Gedanken über “Mietminderung: Wenn Müll die Wohnqualität beeinträchtigt

  1. Maria M

    Bei uns sind es schon recht üble Gerüche durch das Restaurant neben uns und es sind zu wenig Tonne da. Dabei gibt es doch Gewerbeabfallentsorgung, die das für das Restaurant nutzen kann, um den Müll zu entsorgen.

  2. smnt91

    Ich teile auch mal meine Erfahrung mit. Und zwar der eingezäunte und abgeschlossene Müllplatz, den mehrere Mietparteien in verschiedenen Mehrparteienhäusern und ich benutzen, ist regelmäßig unordentlich und verdreckt. Anscheinend wohnen in meiner Nachbarschaft auch asoziale Leute, die Müll und Sperrmüll sogar teilweise im und vor dem eingezäunten und abgeschlossenen Müllplatz abstellen und es nicht mal mehr auf die Reihe bekommen, größeres Altpapier, unter Anderem Kartons, zu zerkleinern und in die Altpapiertonne zu legen. Ich bin es wirklich echt leid! Wie geistig beschränkt kann ein Mensch eigentlich sein, um sowas zu machen? Wenn sich jetzt nichts ändert, werde ich mal die Hausverwaltung kontaktieren und sie bitten, da mal drüber zu schauen. In meinen Augen haben solche Leute die fristlose Kündigung verdient! Einfach nur widerlich, wie egal einem eine gepflegte Wohnanlage ist und wie egal einem letztendlich auch die Umwelt ist!

  3. Nicolas

    Bei mir im Haus stellt ein neuer Mieter ständig Tüten mit Essensabfällen neben die Tonnen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis eine Rattenplage kommt. Ich habe beobachtet, wer das Zeug dort abstellt.
    Kann ich vom Vermieter verlangen, dass er diesem Mieter kündigt, wenn sein Verhalten sich nicht ändert? Es besteht Gefahr für die Gesundheit.

  4. Frank K.

    Vielen Dank für diesen sehr informativen Beitrag zum Thema Müll und Mietminderung. Hat mir sehr weitergeholfen.

  5. S.M.

    Wie verhält es sich wenn ein Mieter, der mittlerweile namentlich bekannt ist, seinen Müll (primär Windeln) neben der Wertstofftonne (etwa 3 Meter zu meinem Hauseingang) entsorgt? Vermieter ist bereits informiert, es sollte postalisch ein Hinweis erfolgen (vermutlich war das auch so). Müll wird von der Person weiterhin neben den Tonnen entsorgt (bzw. man schickt ein 4 jähriges Kind mit dem Müll los). Wie oft muss ich mich an den Vermieter wenden oder welche Zeiträume diesen Zustand ertragen? Es gibt zwar eine Firma die die Tonnen und das drum herum einmal die Woche reinigt, dennoch guckt man 2-3 Tage die Woche auf diese Windeln. Vielen Dank vorab.

  6. Nico S.

    Hallo.
    Diese Seite ist wirklich interessant, nur muss ich auch leider mal gegen die Mieter sein. Ich bin vom Beruf her Leidenschaftsbetreuer,ich Sorge dafür das die müllstandsflächen sauber sind und es keine übervollen Müllbehälter gibt.
    Ich bin in Berlin Hellersdorf eingeteilt und kann ihnen sagen,das ich So was noch nicht erlebt habe. Ich könnte alle 2 Std. immer wieder die selben stellen anfahren,es liegt immer wieder was daneben,nur weil manch einer es nicht schafft den Deckel der Tonne zu betätigen. Aber, der Sperrmüll passt rein,da bekommt man den Deckel komischer Weise auf. Sowie das Thema Müll trennen,es ist einfach unglaublich was alles so in einem müllsack ist. Einfach alles. Der hauptmüll ist plaste,landet aber im Restmüll. Also meiner Meinung nach liegt hier die schuld beim Mieter und der Vermieter schaut nur zu und beschwert sich dann eben bei den liegenschaftsbetreuern. Hier müsste der Vermieter sogar eine mietserhöhung veranlassen,wenn man mal an Weihnachten denkt,wie es hier wieder aussehen wird,ganze müllplätze zugemüllt. Schlimm… so was gibt es in Brandenburg zum Glück nicht.

    1. Erika B.

      Hey Nico
      Habe herzhaft gelacht , von wegen gibt es in Brandenburg nicht . Bin letztes Jahr nach Hennigsdorf gezogen , Müllprobleme bis heute trotz intensiven Kontakt mit der Verwaltung ( einzigste Reaktion Zettel das Kartons von Mietern und Gewerbe zu zerkleinern sind ) , einschalten vom Gesundheitsamt und der Müllentsorgungsfirma . Entsorgungsfirma verwies auf Verwaltung , denke Gesundheitsamt hat sich zur Besichtigung angekündigt . Also bleibt alles wie es war . Bringe meinen Müll nur noch Mittwoch und Samstags runter , da sind die Zustände halbwegs normal .
      GlG
      Erika B.

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