Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine Mietminderung bei begründetem Mangel nicht verweigert werden darf. Denn die Minderung tritt kraft Gesetzes ein und ist durch den Mangel bedingt, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich einschränkt.
Inhalt
Das Problem mit der Mietminderung bei einer Einzugsermächtigung
Wenn Sie die monatliche Miete bezahlen, gibt es verschiedene Optionen:
- Barzahlung
- Überweisung (eigenhändig monatlich)
- Dauerüberweisungsauftrag
- Lastschrift
Akzeptiert der Vermieter die Mietminderung, passt dieser idealerweise den Lastschriftbetrag entsprechend an. Doch widerspricht der Vermieter der Mietminderung, müssen Sie umgehend reagieren.
Vorsicht! Sie dürfen die Einzugsermächtigung nicht einfach widerrufen. Denn damit handeln Sie als Mieter entgegen der mietvertraglichen Vereinbarungen.
Die Einzugsermächtigung widerrufen
Die Verweigerung des Minderungsrechtes ist demnach ein wichtiger Grund, eine erteilte Ermächtigung zu widerrufen. Mehrere Urteile haben dies in der Vergangenheit bestätigt, unter anderem das Landgericht Köln (LG Köln WuM 1990, 380) und das Amtsgericht in Kiel (AG Kiel WuM 1987, 380).
Alternative für eine Mietminderung trotz Einzugsermächtigung
Ein Weg ist es also, für eine entsprechende Mietminderung die Einzugsermächtigung beim Vermieter zu widerrufen. Dies sollte bestenfalls im Zuge der Mängelanzeige geschehen. Im Anschluss daran bietet es sich an, wenn Sie dem Vermieter eine neue Einzugsermächtigung für die geminderte Miete erteilen .
Alternativ dazu können Sie der Lastschrift auch direkt bei der Bank widersprechen. Gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Bank dazu verpflichtet, dem Kontoinhaber den abgezogenen Betrag wieder gutzuschreiben.
Wichtig! Teilbeträge können nicht zurückgebucht werden. Das bedeutet, die ausstehende Miete muss dem Vermieter dennoch bar oder per Überweisung gezahlt werden. Andernfalls geraten Sie in einen Zahlungsverzug, der eine Kündigung bedingen kann. Achten Sie zudem darauf, den Vermieter über Ihr Vorhaben zu informieren.
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