Mietminderung: Ist die Badrenovierung ein triftiger Grund?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Mietminderung: Verhindert die Badrenovierung die Nutzung das Bades, ist eine Minderung möglich.
Mietminderung: Verhindert die Badrenovierung die Nutzung das Bades, ist eine Minderung möglich.

Bauarbeiten im Badezimmer, die die Nutzung einschränken oder unmöglich machen, sind für keinen Mieter eine angenehme Angelegenheit. Sind diese Arbeiten aufgrund einer Sanierung oder Modernisierung notwendig, wissen viele Mieter nicht, ob sie das Recht haben, die Mietzahlung ebenfalls einzuschränken.

Die einwandfreie Nutzung des Bades gehört zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Mietsache. Ist dies durch bestimmte Umstände nicht möglich, sehen Mieter oft nur die Möglichkeit einer Minderung der Miete. Doch wie sieht das bei einer Sanierung durch den Vermieter aus? Ist eine Mietminderung bei einer Badrenovierung überhaupt eine Option oder ein Grund für eine Minderung? Diese und weitere Fragen zum Thema beantwortet der nachfolgende Ratgeber.

Das Wichtigste zur Mietminderung bei einer Badrenovierung

Ist eine Mietminderung möglich, wenn das Bad renoviert wird?

Können Mieter das Bad aufgrund einer Renovierung gar nicht oder nur eingeschränkt nutzen, kann eine Mietminderung begründet sein.

Wie können Mieter bei einer Badrenovierung vorgehen?

Auch bei einer angekündigten Renovierung durch den Vermieter muss eine Mietminderung diesem mittels Mängelanzeige mitgeteilt werden. Versäumen Mieter dies, ist eine Minderung der Miete nicht möglich.

Wie hoch darf die Mietminderung ausfallen?

Hier finden Sie einige Beispiele für Minderungsquoten, die bei einer Badrenovierung üblich sind.

Literatur zum Thema Mietminderung

So hoch fällt eine Mietminderung bei einer Badrenovierung aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedliche Minderungsquoten entstehen!

  • Bad ist teilweise nicht mehr nutzbar: bis zu 10%
  • Bad ist während der Renovierung gar nicht nutzbar: bis zu 20%

Mietminderung: Eine Badrenovierung muss zunächst geduldet werden

Eine Mietminderung bei einer Badrenovierung ist zunächst nicht so einfach möglich, insbesondere dann nicht, wenn es sich um eine notwendige energetische Sanierung oder Reparaturen zur Instandhaltung handelt.

Steht die Dusche nicht zur Verfügung, kann eine Mietminderung bei einer Badrenovierung erfolgen.
Steht die Dusche nicht zur Verfügung, kann eine Mietminderung bei einer Badrenovierung erfolgen.

Diese Arbeiten müssen Mieter dem Gesetz und Mietrecht nach dulden.

Besonders energetische Modernisierungen sind für die Dauer von drei Monaten von einer Minderung ausgeschlossen. Bei einer Badsanierung liegt eine solche jedoch nur dann vor, wenn eine Heizungsanlage eingebaut wird und dafür Baumaßnahmen im Bad notwendig sind.

Wird jedoch das Bad grundsaniert, ohne dass Kriterien der energetischen Modernisierung vorliegen, kann eine Mietminderung für eine Badrenovierung veranschlagt werden. Denn wird das komplette Bad renoviert, ist es in der Regel nicht nutzbar und Mieter sehen sich mit erheblichen Beeinträchtigungen konfrontiert.

Wie hoch darf die Mietminderung bei einer Badrenovierung ausfallen?

Wie hoch eine Mietminderung bei einer Badrenovierung ausfällt, hängt immer vom Umfang der Baumaßnahmen sowie der daraus resultierenden Beeinträchtigung ab. Üblicherweise gilt: Je stärker die Nutzung beeinträchtigt ist, desto höher kann die Minderung ausfallen. Eine pauschale Aussage zur Höhe ist nicht möglich.

In der Regel werden umfangreiche Baumaßnahmen auch nur mit der Zustimmung des Mieters durchgeführt, sodass es eventuell widersprüchlich erscheint, wenn er eine Mietminderung für die Badrenovierung ansetzt.

Denn: Auch wenn der Mieter den Arbeiten zugestimmt hat, besteht laut Urteil des Landesgerichts Mannheims (LG Mannheim WuM 1986, 139) weiterhin das Recht, eine Mietminderung durchzuführen. Die Badrenovierung kann eine Minderung also begründen. Allerdings ist hier zu beachten, dass eine solche Sanierung meist auch Zugunsten des Mieters und der Wohnqualität ausfällt.

Ebenfalls möglich: Eine Mietminderung bei einer Badrenovierung, wenn die Toilette nicht nutzbar ist.
Ebenfalls möglich: Eine Mietminderung bei einer Badrenovierung, wenn die Toilette nicht nutzbar ist.

Neben den Arbeiten an sich müssen Mieter auch Lärm, Staub und Bauarbeiter in der Wohnung dulden, wodurch die Wohnqualität für diese Zeit ebenfalls herabgesetzt wird. Dies spielt für die Mietminderung bei einer Badrenovierung ebenfalls eine Rolle. Auch die Dauer der Bauarbeiten und somit die der Beeinträchtigung sind von Bedeutung, wenn es um die Veranschlagung einer Mietminderung geht.

Eine Minderungsquote zwischen 10 % und 20 % ist in der Regel das übliche Maß, an dem sich Mieter orientieren können. Auch kann die Mietminderungstabelle mit herangezogen werden, um einen Überblick über mögliche Quoten für eine Mietminderung bei einer Badrenovierung zu erhalten. Wollen Sie die Mieter mindern, sind sich aber nicht sicher wie viel angemessen ist, kann eine Konsultation bei einem Mieterverein oder Anwalt eventuell weiterhelfen.

Musterbrief für eine Mietminderung bei einer Badrenovierung

Muster: Mietminderung wegen Badrenovierung

Nachfolgend finden Sie ein Musterschreiben für eine Mietminderung bei einer Badrenovierung. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei nur um ein Beispiel handelt. Das Muster sollte den jeweiligen Umständen und Fakten angepasst werden.

Mietminderung bei Badrenovierung (.doc) Mietminderung bei Badrenovierung (.pdf)

Weiterführende Literatur zum Thema Mietminderung

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Mietminderung:

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

29 Gedanken über “Mietminderung: Ist die Badrenovierung ein triftiger Grund?

  1. Susann P

    Versuche seit Jahre – das meine Vermieterin ( die ich gut kenne) mein Bad (Standard ca. 1950 ) mein ( wie ewig versprochen) Bad saniert. Badewanne – nicht mehr zugänglich, Dusche – sieht nur noch dreckig aus – Toilette (???). Fliesen kaputt – e.t.c…..Was kann ich tun? Möchte weiter hier wohnen .

  2. Marco S.

    Ich bin eigentlich froh, dass ich mir diese Frage als Vermieter momentan noch nicht stellen muss. Ich habe nämlich das Glück, dass mein letzter Mieter gerade ausgezogen ist, und dass ich somit zwei Monate Zeit für eine Badsanierung habe. Es ist aber gut, zu wissen, dass die Mietminderung höher ausfällt, wenn die Nutzung stärker beeinträchtigt ist.

  3. Fromberger

    Hallo,
    ich habe eine Frage als Vermieter:
    Meine Mieter können für mehrere Wochen das Bad nicht nutzen, da die Dusche und ein Teil der Wände des Bades auf Grund eines Wasserschaden, saniert werden muß.
    Kann auch in diesem Fall eine Mietminderung vorgenommen werden?

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