Mietminderung ankündigen oder einfach so die Miete mindern?

Von Monique L.

Letzte Aktualisierung am: 13. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Wie Sie eine Mietminderung richtig ankündigen, erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber.
Wie Sie eine Mietminderung richtig ankündigen, erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber.

Ist Schimmel in der Wohnung oder fällt die Heizung über Wochen mitten im Winter aus? Und haben sie dies nicht selbst zu verschulden, steht Ihnen nach § 536 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das Recht zu, Ihre Miete entsprechend des Mangels zu mindern. Dabei ist entscheidend, welche Leistungen und welcher Zustand im Mietvertrag vereinbart wurde.

Weicht die aktuelle Situation davon maßgeblich ab und wird die Gebrauchstauglichkeit erheblich beeinträchtigt, sollten Sie den Mangel anzeigen und eine angemessene Minderungsquote festlegen.

Doch müssen Sie die Mietminderung beim Vermieter ankündigen? Sind Fristen einzuhalten? Und muss diese Ankündigung in einer bestimmten Form erfolgen, also unbedingt schriftlich oder können Sie Ihrem Vermieter auch einfach bescheid sagen, dass Sie eine Minderung vornehmen?

Das Wichtigste zu „Mietminderung ankündigen“

Ist eine Mietminderung anzukündigen?

Rechtlich gesehen tritt eine Minderung automatisch in Kraft, wenn gemäß § 536 BGB ein erheblicher Mangel an der Mietsache vorliegt. Dieser ist beim Vermieter anzuzeigen. Eine schriftliche oder mündliche Ankündigung an sich ist nicht notwendig.

Was ist zu beachten, wenn Sie eine Mietminderung ankündigen wollen?

Wichtig für die Minderung der Miete ist die Mängelanzeige sowie eine angemessene Minderungsquote.

Wie kann ein Ankündigungsschreiben aussehen.

Unser Muster zeigt wie Sie eine Ankündigung zur Mietminderung formulieren können.

Literatur zum Thema Mietminderung

Mietminderung ankündigen: Frist & Formales

Häufig weisen Vermieter eine Mietminderung zurück und begründen dies damit, dass der Mieter eine Minderung vorher ankündigen muss. Doch das ist nicht korrekt.

Denn grundsätzlich tritt eine Mietminderung kraft Gesetzes ein. § 536 BGB verweist ausdrücklich darauf, dass, sobald ein erheblicher Mangel auftritt, der den Gebrauch maßgeblich einschränkt, der Mieter von der Mietzahlung befreit ist. Es ist dann lediglich eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Somit sind sie als Mieter nicht verpflichtet, eine Mietminderung durch eine Erklärung erst herbeizuführen.

Des Weiteren muss der Mieter die Mietminderung nicht ankündigen, weder schriftlich noch mündlich.

Oft ist es jedoch ratsam, den Vermieter über eine bevorstehende Mietminderung zu informieren, vor allem dann, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, wie hoch diese sein soll. Denn schätzen Sie trotz Blicks in eine Mietminderungstabelle die Minderung zu hoch ein, geraten Sie unter Umständen in Zahlungsverzug. Gravierende Konsequenz daraus kann eine fristlose Kündigung sein.

Sie müssen zwar eine Mietminderung nicht ankündigen, aber den Vermieter auf den bestehenden Mangel hinweisen. Damit räumen Sie diesem auch die Möglichkeit ein, den Schaden innerhalb einer festgesetzten Frist zu beheben bzw. zu beseitigen.

Mietminderung ankündigen: Muster

Nebenstehend finden Sie, wenn Sie eine Mietmindeurng richtig ankündigen möchten, eine Vorlage. An diesem Schreiben können Sie sich orientieren. Beachten Sie, dass es noch individuell angepasst werden muss. Es ist nur ein Beispiel, wie eine Ankündigung mit dem Verweis auf den Mangel aussehen könnte.

Download: Mietminderung ankündigen (.doc) Download: Mietminderung ankündigen (.pdf)

Weiterführende Literatur zum Thema Mietminderung

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Mietminderung:

Letzte Aktualisierung am 25.04.2024 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (54 Bewertungen, Durchschnitt: 4,59 von 5)
Mietminderung ankündigen oder einfach so die Miete mindern?
Loading...

Über den Autor

female author icon
Monique L.

Monique gehört seit 2019 zum Redaktionsteam von mietrecht.com. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Mietminderung, Kündigung und Mieterrechten. Sie hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften.

5 Gedanken über “Mietminderung ankündigen oder einfach so die Miete mindern?

  1. Olaf

    Hallo, seit Freitag Abend ist das neue Infrarotpanel im WZ/EZ defekt. Hat gekokelt. Ist die einzige Heizung. Durch den Gestank bin ich aufmerksam geworden. Riecht nach verbranntem Plastik oder Gummi. Das Panel geht seitdem nicht mehr. Springt sofort die Sicherung raus. Vermieter wurde gestern informiert per Telefon Mailbox und email. Jetzt ist Samstag Abend und Ich habe noch nichts gehört. Ohne Heizung sind es gefühlt 10‘ oder kälter. Morgen ist Sonntag, da wird sich auch nichts ändern. Hoffe das sie sich melden und am Montag der Mangel behoben wird. Kann ich die nächste Miete um 50% oder mehr kürzen? Danke für das Feedback.

  2. Vukovc

    Ich habe am 19.01.2018 per Email und telefonisch als sehr dringend undichte Fenster Im ganzen Wohnung – 22jahren alt – und defekte Fenster griff in Schlafzimmer gemeldet. Seit dem noch vier mal per e Mail , 2x telefonisch und 3x persönlich in Mieter Büro , buchstäblich gebettelt um Reparatur , draußen wahren -7,5 C und mein Mann hat Lungen Krebs . All das hat nicht geholfen sogar mein letztes e Mail wo ich mietminderung angekündigt habe. Am 26.03. habe ich dies e Mail per Post als einschrauben mit Unterschrift zum mietbüro geschickt und als Antwort bekam ich am 28.03.um 08 Uhr tel.Anruf mit Angebot das sie am gleichen Tag 28.03.die Reparatur durchführen können den zufällig ist jemanden in unsere Nähe. Das Angebot musste ich ablehnen wegen Terminen die ich hatte und um ein Termin für nächste Woche gebeten. Antwort : jemand wird sich melden und Termin mit mir verabreden.
    Meine Frage darf ich und um wieviel %darf ich Mitte kurzen und ab wann, denn Januar,Februar und März sind schon bezahlt

    1. Mietrecht.com

      Hallo Vukovc,

      eine pauschale Aussage kann hier nicht getroffen werden, da wir keine rechtliche Beratung anbieten. Wir empfehlen Ihnen sich rechtlich bei einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht beraten zu lassen.

      Ihr Team von Mietrecht.com

  3. Vukovc

    Ich habe am 19.01.2018 per Email und telefonisch als sehr dringend undichte Fenster Im ganzen Wohnung – 22jahren alt – und defekte Fenster griff in Schlafzimmer gemeldet. Seit dem noch vier mal per e Mail , 2x telefonisch und 3x persönlich in Mieter Büro , buchstäblich gebettelt um Reparatur , draußen wahren -7,5 C und mein Mann hat Lungen Krebs . All das hat nicht geholfen sogar mein letztes e Mail wo ich mietminderung angekündigt habe. Am 26.03. habe ich dies e Mail per Post als einschrauben mit Unterschrift zum mietbüro geschickt und als Antwort bekam ich am 28.03.um 08 Uhr tel.Anruf mit Angebot das sie am gleichen Tag 28.03.die Reparatur durchführen können den zufällig ist jemanden in unsere Nähe. Das Angebot musste ich ablehnen wegen Terminen die ich hatte und um ein Termin für nächste Woche gebeten. Antwort : jemand wird sich melden und Termin mit mir verabreden.
    Meine Frage darf ich und um wieviel %darf ich Mitte kurzen und ab wann, denn Januar,Februar und März sind schon bezahlt

    1. Mietrecht.com

      Hallo Vukovc,

      eine pauschale Aussage kann hier nicht getroffen werden, da wir keine rechtliche Beratung anbieten. Wir empfehlen Ihnen sich rechtlich bei einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht beraten zu lassen.

      Ihr Team von Mietrecht.com

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert