Eine Mietminderung sollte dem Jobcenter mitgeteilt werden

Von Monique L.

Letzte Aktualisierung am: 20. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Wann muss ich das Jobcenter informieren?

Mietminderung: Muss das Jobcenter in jedem Falle darüber in Kenntnis gesetzt werden?
Mietminderung: Muss das Jobcenter in jedem Falle darüber in Kenntnis gesetzt werden?

Schimmel an den Wänden, im gesamten Winter nur 15°C im Wohnzimmer oder eine massive Lärmbelästigung über einen längeren Zeitraum – Mängel, die eine Mietminderung bedingen, können vielfältig sein. Grundsätzlich müssen sie erheblich sein, sodass die Nutzung der Wohnung eingeschränkt wird und nicht mehr den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, um eine Mietminderung zu rechtfertigen.

Doch was ist, wenn Sie Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind und ein derartiger Mangel in Ihrer Wohnung besteht? Da das Jobcenter die Miete zahlt, fragen sich viele, ob dann überhaupt eine Minderung möglich ist. Erfahren Sie im folgenden Ratgeber, wie die Mietminderung mit dem Jobcenter vereinbar ist.

Das Wichtigste zur Mietminderung trotz Jobcenter

Können Hartz-4-Empfänger eine Mietminderung geltend machen?

Auch Empfänger von Sozialleistungen können bei erheblichen Mängeln, die Miete mindern. Der Vermieter muss eine solche nicht an das Jobcenter melden.

Müssen Leistungempfänger eine Minderung mitteilen?

Machen Leistungsempfänger eine Mietminderung geltend, sollten sie das dem Jobcenter mitteilen damit diesen nicht volle Miete an den Vermieter zahlt.

Muss das Jobcenter die Mietminderung beachten?

Ja auch das Jobcenter muss das Recht auf die Mietminderung beachten, wenn der Mieter eine Mängelanzeige eingereicht und den Vermieter um die Behebung das Mangels gebeten hat.

Mietminderung trotz Hartz 4: Worauf sollten Mieter achten?

Prinzipiell müssen Sie als Mieter einen Mangel bei Ihrem Vermieter anzeigen, damit dieser die Möglichkeit bekommt, ebenjenen beheben zu können. Mithilfe einer Mängelanzeige legen Sie eine Frist fest, in der die Beseitigung erfolgen muss. Solange der Schaden vorliegt, können Sie die Miete mindern.

Auch wenn Sie Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommen, sind Sie verpflichtet, die Mietminderung anzuzeigen. Das Jobcenter ist ebenfalls darüber zu informieren. Dieses übernimmt die Kosten für die Unterkunft und die Heizung nach § 22b Sozialgesetzbuch II (SGB II). Die Höhe bestimmt sich dabei nach der tatsächlichen Aufwendung und deshalb ist nach bisheriger Rechtsmeinung eine etwaige Minderung von diesem Betrag abzuziehen.

Wichtig! Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, die Mietminderung an das Jobcenter weiterzuleiten.

Hartz 4: Die Mietminderung muss von der ARGE berücksichtigt werden

Eine Mietminderung trotz Hartz 4 ist möglich und sollte vom zuständigen Amt nicht ignoriert werden.
Eine Mietminderung trotz Hartz 4 ist möglich und sollte vom zuständigen Amt nicht ignoriert werden.

Erfolgt eine Mietminderung, muss das Jobcenter diese auch berücksichtigen. Zahlt dieses trotzdem den vollen Betrag an den Vermieter, sollten Sie umgehend reagieren. Denn als Hartz-IV-Empfänger haben Sie das Minderungsrecht und dürfen bei bestehen eines entsprechenden Mangels dieses auch anwenden. Das entschied unter anderem das Sozialgericht Karlsruhe (Az. S 15 As 2985/09).

Das Recht auf Mietminderung muss vom Jobcenter beachtet werden, denn Sie als Mieter zeigen bei Ihrem Vermieter, mit dem Sie in einem eigenständigen Rechtsverhältnis stehen, einen Mangel an.

Außerdem besteht das Minderungsrecht kraft Gesetzes bei entsprechendem Grund. Dies darf nicht einfach ignoriert werden.

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Eine Mietminderung sollte dem Jobcenter mitgeteilt werden
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Über den Autor

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Monique L.

Monique gehört seit 2019 zum Redaktionsteam von mietrecht.com. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Mietminderung, Kündigung und Mieterrechten. Sie hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften.

14 Gedanken über “Eine Mietminderung sollte dem Jobcenter mitgeteilt werden

  1. Peter S

    ich hatte im Mai 2023 einen Rohrbruch im Bad im Leitungsschacht und habe beim Vermieter eine Mietminderung beantragt welche mir im November zugesagt wurde.
    Der Vermieter hat mir für den Schaden für Mai die Grundmiete erlassen
    Das hat meine ehemalige Lebenspartnerin beim Jobcenter Erfurt ausgesagt und die haben mir im Dezember 2023 keine Grundmiete ausgezahlt.
    Nach hartnäckigen Verhandlungen wurde mir die Grundmiete am 17.12.2023 überwiesen aber im Januar 2024
    wieder einbehalten. Ist das gesetzlich rechtens ich bin der Ansicht nicht.

  2. Einfachliegenbleiben

    Muss seit fast 4 Jahren auch in einem Altbaublock überleben. Das ist schon eine niedere Erfahrung, ständig wird man aus dem Schlaf gerissen weil so viele, zu viele Leute an einem Ort gehordet sind und der Bau billigst gebaut ist (hellhörig). Die Heizung macht ein hohes Pfeifgeräusch genau dann wenn man Schlaf nachholen will auf unbestimmte Zeit, weil die Heizung beim Mieter unten von dem ander gedreht wurde.
    Meine ist nur auf 2 und maximal 3, weil man hier eh für draußen heizt, die Fenster sind nämlich undicht und kann zu leichten Luftzug kommen, im Winter erkältend. Hier sind maximal 19Grad.
    Gesundheitlich ist man meistens eh schon angeschlagen wenn man in so einem Altbau leben muss, aber hier geht man richtig kaputt durch die Störungen der anderen und weil auch keine Besserung in Sicht ist z. B wird kein Schallschutz geliefert. Miete habe ich bisher auch nicht gemindert, obwohl man hier schon fast Schlaganfall kriegt. Man wird auch älter, dann möchte man eigentlich ein sicheres und ruhiges Umfeld haben, aber wenn man arm ist und sozial isoliert hat man dann nur das, solange wie man das eben überlebt. Es ist wirklich nur noch ein Überlebenskampf und nicht mal wenn fliehen in den Wald fist Abschalten möglich, denn irgendwann muss man doch wieder in diese Drecksbude.
    Umziehen ging nicht weil ich keine Hilfe erhalte bei der Suche nach Angeboten. Man weiss gar nicht wo man anfangen soll, die erwarten einfach von Hilfebedürftigen das die das können oder beschränken einen noch mit gesetzlicher ‚Betreuung‘. Wenn man niemand hat brauch man eigentlich nicht noch ein Damoklesschwert über einen, sondern ein echten Helfer der physisch da ist, der einem schnell eine andere Wohnung anbieten kann, sogar hinfährt und bei vielen anderen Sachen genauso voran geht. Das ist aber leider richtiger Luxus.

  3. Mohamed

    ich beziehe bürgergeld vom Jobcenter und habe von meinem Vermieter eine Entschädigung erhalten weil ich in der Vergangenheit zu viel miete gezahlt habe obwohl ich nicht immer arbeitslos war,darf das Jobcenter mir das geld abnehmen. danke im vorraus

  4. Tamara

    Schade das in den Kommentaren durchkommt als hätte das Jobcenter was von dem Geld! Das sind Leistungen die von UNS Steuerzahler gebracht werden und das JC weniger Geld vom Bund beantragen muss (folgendes Jahr). Es kommt also und allen zugute! Und wenn ich als „Normaler Mieter“ den Schreibkram habe, also bitte; soll hier auch das JC tätig werden? Das zahlt doch schon! Eigenverantwortlichkeit sollte nicht mit Harz VI auf der Strecke bleiben!

  5. ANNE

    Guten Morgen, wir hatten ca. 14 Monate eine Grundsanierung in einem 5 stöckigen Gebäude. Es war eine Lärm- und Schmutzbelästigung sondergleichen. Zusätzlich noch Schikanen, die ein Buch füllen würden. Ich bekomme Grundsicherung im Alter, zusätzlich zu meiner Rente. Nun bekomme ich als Entschädigung für den Stress und die gesundheitlicheBelastung, 1 1/2 Kaltmieten erstattet. Muss ich das zurück erstatten an das Amt?

  6. Rita B

    Guten Tag,
    In den Block wo ich wohne, werden aussen Fassadenarbeiten gemacht. Wir dürfen im Nachhinein 100 Euro Miete einbehalten. Muss ich der Grundsicherung bescheid geben?

    Mit freundlichen Grüßen

    Rita B

  7. Thomas G

    Als Hartz 4 Empfänger steht einem Beratungshilfe zu. Auch die Kosten des Rechtsanwalts werden bei einem prozes bezahlt.
    Mietminderung als Druckmittel gegen den Vermieter ist ratsam. Zb. . Defekte Heizung / Vermieter will die Reperatur nicht zahlen um den Mieter rauszuekeln. Sicherlich kein Erfolgsrezept , aber warum soll der Vermieter die gesamte Miete bekommen ,wenn etwas kaputt ist und er verantwortlich ist.

  8. Timo H

    Danke. Also lohnt es nicht eine mietminderung getlen zu machen. Ich habe den Ärger, Kosten und Nachteile.
    Dafür das, dass Amt die mietminderung einstreichen, während ich kosten für Mieterverein, Anwalt habe.
    Da kann ich genauso gut in er Schimmelwohung mit voller miete wohnen blieben. So muss ich wenigstens keine Konsequenzen vom Vermieter befürchten. Der mich hat einfach kündigen könnte.

  9. Yami

    Es macht am Ende auch keinen Sinn als Hartz IV-Empfänger von der Mietminderung Gebrauch zu machen, da der Minderungsbetrag auf die Leistung angerechnet wird.

    1. Lars

      Das ist so nicht korrekt, es ergibt Sinn denn dadurch können Sie Ihr recht bei dem Vermieter durch Bekommen. Es geht um eine Mietminderung nicht um Gewinn machen, sondern darum, dass der Vermieter dadurch gezwungen ist die Probleme aus der Welt zu schaffen. Sie sollen sich nicht dadurch bereichern.

      1. Stefan

        wenn man eine Mietminderung macht und diese durch bekommt hat man automatisch etwas gewinnen gemacht, da man ja weniger Miete dann zahlt. in aller erster Linie will man den Vermieter damit ja bewegen den Mangel schnellstmöglich abzustellen. aber leider nicht als Hartz4 Empfänger denn dort, bekommt es das Arbeitsamt. also hat man letztendlich gar nichts von der Mietminderung, da man den Schaden ja trotzdem gehabt hat. denn das Guthaben was man von der Mietminderung einbehält ist ja die Minderung an der Mietsache was man aber dann nicht ausgezahlt bekommt da es ja wieder auf gerechnet wird. letztendlich kann sich hier dann nur das Arbeitsamt darüber freuen dass sie weniger Miete zahlen musste und dass der Hartz IV Empfänger für denen auch noch die Arbeit gemacht hat und bei der ganzen Nummer leer ausgeht und eine Menge Schreibkram gehabt hat.

      2. Michael

        Das mag sein.
        Trotzdem würde ich als ALG II Empfänger niemals auf die Idee kommen die Miete zu mindern.
        Zum erstem habe ich nichts davon und zum zweiten habe u.u. erhebliche Rechtskosten fall die Sache den Rechtsweg geht (Anwalt, Gerichtskosten, Gutachten u.s.w.),
        Und das werde ich vom Jobcenter nicht wiederbekommen.

      3. Sunny

        So ein Quatsch, es gleicht ja einen Schaden aus, während du auf die Abhilfe wartest und unter den verschlechterten Bedingungen in der Wohnung lebest… (Bei reiner Vorbehaltung wäre das evtl. erstmal egal, da du es ohnehin dann zahlen mußt…) Alternativ könnte man ja auch eine Ausweichunterkunft sonst nehmen…

  10. Zanders

    Ich habe eine Mietminderung nicht angegeben,jetzt wird mir Verschwiegenheit und Betrug vorgeworfen.

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