Mietminderung bei Asbest – Wenn die Wohnung krank macht

Von Monique L.

Letzte Aktualisierung am: 18. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie hoch kann die Mietminderung bei Asbest ausfallen?

Erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber, ob eine Mietminderung bei Asbest in der Wohnung immer begründet ist.
Erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber, ob eine Mietminderung bei Asbest in der Wohnung immer begründet ist.

Die mineralische Naturfaser Asbest kam bis in die 80er Jahre des 20. Jahrhunderts in vielen Produkten und in der Bauindustrie zum Einsatz. Bereits seit 1970 gilt sie offiziell als krebserzeugend. Bereits kleine Fasern, die eingeatmet werden, können Jahrzehnte später zu Lungen- oder Rippenfelltumoren führen. Doch erst 1993 wurde die Herstellung und Verwendung von Asbest in Deutschland verboten.

Mittlerweile ist das Arbeiten an asbesthaltigen Gebäuden verboten (gemäß Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen). Davon ausgenommen sind Abbruch sowie Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Zudem müssen Vermieter bei Asbestverdacht die Wohnung auf schwach gebundene Asbestprodukte hin untersuchen. Bei Bedarf muss dann eine Sanierung erfolgen.

Doch ist eine Mietminderung bei Asbest in der Wohnung gerechtfertigt? Und wenn ja, wie sollten Sie dabei bestenfalls vorgehen?

Das Wichtigste zur Mietminderung bei Asbest

Kann Asbest eine Mietminderung begründen?

Stellt Asbest in den Wohnräumen einen erheblichen Mangel dar, kann eine Mietminderung begründet sein.

Wie müssen Mieter bei einer Mietminderung vorgehen?

Um die Miete mindern zu können, bedarf es einer Mängelanzeige. Ohne eine solche ist die Minderung nicht möglich.

Wie hoch kann die Minderung bei Asbest ausfallen?

Entsprechend der Umstände fallen die Minderungen unterschiedlich hoch aus. Die Übersicht enthält einige Beispiele für möglich Minderungsquoten.

So hoch fällt eine Mietminderung bei Asbest aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!

  • asbesthaltige Platten unter dem Parkett: Bis zu 0 %
  • asbestbelastete Wohnung: Bis zu 15 %
  • asbesthaltige Nachtstromspeicherheizungen: Bis zu 50 %

Berechtigt die Belastung durch Asbest zur Mietminderung?

Bezüglich Asbest gibt es keine Grenzwerte. Bereits einzelne Fasern stellen ein großes gesundheitliches Risiko dar. Das bedeutet, wenn Sie die Mietsache nicht ohne Gefährdung nutzen können, stellt dies einen erheblichen Mangel dar, der Sie gemäß § 536 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zur Mietminderung legitimiert.

Einer Mietminderung wegen Asbest muss eine Mängelanzeige vorausgehen.
Einer Mietminderung wegen Asbest muss eine Mängelanzeige vorausgehen.

Obwohl die Mietminderung bei Asbest kraft Gesetzes eintritt und Sie eine Minderung nicht zwangsläufig ankündigen müssen, bedarf es einer Mängelanzeige. In dieser legen Sie den entsprechenden Mangel dar und setzen dem Vermieter eine Frist, in der dieser zu beseitigen ist. Sie als Mieter sind in diesem Falle beweispflichtig. Der Vermieter ist in jedem Falle zur Instandsetzung verpflichtet.

In der Vergangenheit hat häufig Asbest zur Mietminderung geführt, der in alten Nachtspeicheröfen verbaut wurde. Vor allem Geräte vor 1977 können belastet sein. Aber auch beschädigte Bodenbeläge aus Kunststoff wie Floor-Flex-Platten und Cushion-Vinyl-Beläge setzen Asbest frei.

Eine Gefährdung von Asbest geht vor allem dann aus, wenn die verbauten Materialien beschädigt sind und in die Atemluft gelangen. Befindet sich dieser Stoff in der Fassade, besteht in der Regel keine Gefahr für Ihre Gesundheit. Es sei denn, diese wird saniert. Dann muss sich der Vermieter an die gesetzlichen Vorgaben der Entsorgung halten.

Im Übrigen haben Sie als Mieter Anspruch auf Auskunft darüber, ob asbesthaltige Bauteile im Gebäude verwendet wurden.

Höhe der Mietminderung: Asbest-Belastung in der Wohnung

In der folgenden Tabelle finden Sie einige Beispiele, bei denen eine Mietminderung wegen Asbest auch vor Gericht Bestand hatte.

MangelHöheUrteil
asbesthaltige Nachtstromspeicherheizungen, älter als 25 Jahre50 %LG Dortmund, Urteil vom 16.02.1994; Az. 11 S 197/93
bloße Befürchtung gesundheitsgefährdender Belastung der Raumluft durch Asbest aus Nachtstromspeicherheizungen0 %AG Wermelskirchen, Urteil vom 28.04.2004; Az. 2a C 2/02
beschädigte Fußbodenfliese aus Asbest10 %LG Berlin, Urteil vom 16.01.2013; Az. 65 S 419/10
Asbest in Raumluft einer vermieteten Scheune100%LG Mannheim, Urteil vom 20.03.1996; Az. 4 S 213/95

Muster: Mietminderung bei einer Belastung durch Asbest

Mietminderung wegen Asbest Muster

Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Mietminderung bei Asbest in der Wohnung. An diesem Schreiben können Sie sich orientieren. Beachten Sie, dass es noch individuell angepasst werden muss. Es beinhaltet nur ein Beispiel.

Muster – Mietminderung wegen Asbest (.doc) Muster – Mietminderung wegen Asbest (.pdf)
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Mietminderung bei Asbest – Wenn die Wohnung krank macht
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Über den Autor

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Monique L.

Monique gehört seit 2019 zum Redaktionsteam von mietrecht.com. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Mietminderung, Kündigung und Mieterrechten. Sie hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften.

2 Gedanken über “Mietminderung bei Asbest – Wenn die Wohnung krank macht

  1. Nina H

    Wir wollen eine Asbestsanierung machen lassen. Dank des Beitrags wissen wir nun auch, dass Asbest zu einer Mietminderung führen kann. Dies können wir uns momentan nicht erlauben.

  2. E, Ursula

    Danke für den Hinweis zum Asbest in Bodenplatten. Ich bin seit 02/2021 in dieser Wohnung und im selben Monat sind einige Bodenplatten kaputt gegangen. Obwohl ich der Mitarbeiterin der Hausverwaltung Fotos zuschicken und sie auch erst sagte, ein neuer Fussbodenbelag käme rein, passierte nichts.
    Auf meine diversen EMail-Nachfragen gab es immer neue Ausreden wie den Eigentümer noch nicht erreicht, ein Angebot liegt noch nicht vor etc. Und am 01.Juni 2021 bekam ich von der Mitarbeiterin die EMail, in der sie mir mitteilt, die alten Bodenplatten können nicht erneuert werden, sie sind Asbesthaltig.
    Ich war geschockt. Inzwischen habe ich eine Mietminderung rückwirkend vom Verwalter/Vermieter gefordert für die Zeit 02/2021 bis 06/2021 über 20prozent (Urteil LG Berlin vom 11.02.2016 – 18 S 133/15). Ausserdem suche ich mit meinen 68 Jahren eine neue Wohnung – auf ein Neues und hoffentlich besseres Wohnen.

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